Flugschein ist nicht gleich Flugschein

Flugschein

Wenn vom Flugschein die Rede ist, dann meinen viele Menschen die sogenannte PPL, die Privatpilotenlizenz. Dabei ist das nur einer unter unzähligen verschiedenen Flugscheinen. Dies ist letztlich der Sammelbegriff für jede Lizenz, die ein jeder benötigt, wenn er sich selbstständig in die Lüfte erheben will. Segelflieger benötigen ebenso einen Flugschein, wie Piloten von Ultraleichtflugzeugen. Selbst Ballonfahrer dürfen ohne entsprechenden Schein nicht abheben.

Tatsächlich beginnt für viele der Einstieg ins Fliegerleben mit einem Flugschein für Ultraleichtflugzeuge, mit dem zum Beispiel ein motorgestützter Flugdrache geflogen werden kann. Doch mit dieser Lizenz können auch andere Fluggeräte gesteuert werden, etwa Gyrokopter oder auch Tragschrauber genannt, ein sehr preiswerter Verwandter des Helikopters.

Als wichtiger Einsteigerschein gilt nach wie vor der Segelflugschein. Die hier erworbenen Kenntnisse können bei einer PPL Ausbildung am besten umgesetzt werden. Die wichtigsten Grundlagen sind nämlich schon bei der Segelfliegerausbildung geschaffen worden. Der dann erworbene Flugschein heißt im übrigen GPL, was für Glider Pilot License steht.

Der „klassische“ Flugschein ist aber die PPL. Diese Lizenz gilt für einmotorige Flugzeuge bis 750 Kilo Gewicht. Allerdings kann dieser Schein noch durch zahlreiche weitere Lizenzen aufgewertet werden. So gibt es Scheine für Schleppflieger, die Segelflugzeuge in den Himmel ziehen oder solche, die Werbebanner schleppen. Kunstflieger brauchen ebenso eine eigene Lizenz wie Piloten, die nachts fliegen. Wer eine Instrumentenflugberechtigung (IFR) erwirbt, kann auch bei wenig einladenden Wetterbedingungen fliegen. Der weiteren Entwicklung des Piloten sind dann kaum noch Grenzen gesetzt, außer eben weiteren Lizenzen. Die benötigt er, wenn er sich hinter das Steuer eines zweimotorigen Flugzeuges setzen oder eine Maschine mit Strahlantrieb steuern will. Ein wenig kurios muten die sogenannten Musterberechtigungen oder Typingratings an. Wiegt eine Maschine mehr als zwei Tonnen, dann muss ein Pilot für diesen Flugzeugtyp ein sogenanntes Typingrating erwerben. Es handelt sich sozusagen um einen typenabhängigen Flugschein.

Allerdings gilt für die PPL mit all ihren möglichen Zusatzqualifikationen eines: Sie darf (mit wenigen Ausnahmen) nicht gewerblich genutzt werden. Wer also einen Flugschein erworben hat und auf die Idee kommt, damit eine eigene Fluggesellschaft aufzumachen, der hat Pech. Er muss dazu erst die CPL erwerben, die Commercial Pilot License.